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EU-Untersuchung zu Grok könnte eher Probleme mit dem DSA als Compliance-Mängel aufdecken

Compliance Week
Von Neil Hodge für Compliance Week
Mittwoch, 4. Februar 2026

Die Europäische Kommission hat gemäß dem Digital Services Act (DSA) eine formelle Untersuchung gegen Elon Musks X eingeleitet, da befürchtet wird, dass dessen KI-Tool Grok illegales Material produzieren und verbreiten könnte, insbesondere manipulierte, sexualisierte Bilder von Kindern und Bilder, die sogar Kindesmissbrauch darstellen könnten.

Am 26. Januar verlängerte die Kommission zudem ihre seit zwei Jahren laufende Untersuchung gegen das Technologieunternehmen aufgrund von Bedenken, dass dessen Empfehlungssysteme den Anforderungen an das Risikomanagement und den gesetzlichen Verpflichtungen nicht genügen und die ungehinderte Verbreitung gefährlicher und illegaler Inhalte ermöglichen.

Ilia Kolochenko, CEO bei ImmuniWeb und Rechtsanwalt für Cybersicherheitsrecht, erklärte in einer Pressemitteilung: „Die Geduld der Aufsichtsbehörden ist nicht unendlich: Ähnliche Ermittlungen laufen bereits in Kalifornien, ganz zu schweigen von der EU. Darüber hinaus haben einige Länder den Zugang zu Xs KI-Chatbot bereits vorübergehend eingeschränkt oder mit Einschränkungen gedroht, und weitere Verbote werden wahrscheinlich bald folgen. Daher wurde die Entscheidung der britischen ICO längst erwartet.“

„Zwar sind Meinungs- und Ausdrucksfreiheit die Kernwerte der modernen Demokratie, doch sind sie weder unbegrenzt noch bedingungslos oder absolut. Zu beachten ist, dass bestehende Gesetze und Vorschriften in vielen Ländern es Opfern von Deepfakes ermöglichen, rechtliche Schritte gegen X einzuleiten oder unter bestimmten Umständen sogar Strafanzeige zu erstatten. Daher sind die aktuellen Untersuchungen der Regulierungsbehörden nur die Spitze des Eisbergs und haben wenig mit dem wachsenden Dilemma der Überregulierung in Europa zu tun.“ Vollständigen Artikel lesen


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